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Mit einem Schreiben an die Bauaufsichtsbehörden schafft der Landesbauminister Klarheit für die Betreiber von Photovoltaik-(PV)-Anlagen.
Demnach sind für PV-Anlagen auf Wohngebäuden keine Genehmigungsverfahren wegen einer möglichen Nutzungsänderung des Gebäudes durchzuführen. Der Minister geht zu Recht davon aus, dass diese Anlagen in der Regel Energie für den Eigenbedarf erzeugen.
Dabei ist es unerheblich, wenn die erzeugte Energie zunächst in das Stromnetz eingespeist wird und später der Strom wieder aus dem Netz zurückgeholt wird. Es ist auch nicht von Belang, ob der Anlagenbetreiber aus steuerlichen Gründen ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht. Es kommt nur darauf an, dass die Energiemenge, die für den Eigenbedarf tatsächlich verbraucht wird, die Hälfte oder mehr der erzeugten Energiemenge ausmacht.
„Damit hat der Bauminister auch für alle privaten Photovoltaik-Anlagen auf Eigenheimen im Kreis Höxter klare Verhältnisse geschaffen“, erklärt Herbert Falke, Sprecher des GRÜNEN Kreisverbandes.
Aber auch für die Photovoltaik-Anlagen auf Scheunen und Ställen, die vielen Landwirten ein zusätzliches Einkommen ermöglichen, ist Rechtssicherheit geschaffen. Selbst wenn der Eigenverbrauch des landwirtschaftlichen Betriebs unter 50% liegt, ist eine PV-Anlage genehmigungsfähig und mit der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ im Flächenutzungsplan vereinbar, da eine Flächenversiegelung in der Regel nicht vorliegt.
Herbert Falke: „Die Erfolgsgeschichte der Photovoltaik geht weiter!“
18.10.2010
Der Erlass des Landesbauministeriums NRW:
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